Diese Publikation erscheint im Kontext des vom LOEWE-Programm des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst geförderten Forschungsschwerpunkts „Religiöse Positionierung: Modalitäten und Konstellationen in jüdischen, christlichen und islamischen Kontexten“ an der Goethe-Universität Frankfurt.

1 Vorbemerkungen und begriffliche Klärungen

Begonnen sei mit einigen Vorbemerkungen und begrifflichen Klärungen, die für meine langjährige wissenschaftliche Arbeit im Themenbereich Erziehung und Migration von zentraler Bedeutung sind: Im Forschungsfeld einer sozial- und erziehungswissenschaftlichen Migrationsforschung sind Schwierigkeiten begrifflicher Art gang und gäbe. Kaum ist der Begriff der ‚Migration‘ gefallen, stehen nämlich implizit Konzepte wie ‚Ethnizität‘, ‚Nationalität‘, ‚Kultur‘, ‚Sprache‘, ‚Zugehörigkeit‘, ‚race‘ – ja, und auch ‚Religion‘ im Raum. Alle diese Begriffe repräsentieren migrationsbezogene Differenzkategorien, welche sozial relevante Differenzen aufrufen. Das heißt, es handelt sich nicht nur um Unterschiede, die individuelle Differenz markieren, sondern, um es mit Gregory Bateson (1987, S. 123) zu sagen: Diese Begriffe informieren über „Unterschiede, die einen Unterschied machen.“ Angesiedelt sind sie in allen möglichen Dimensionen und auf unterschiedlichen Ebenen sozialer Ordnungs- oder Unordnungs-, will sagen: Ungleichheitsverhältnisse – das kann die strukturelle, die Makro-Ebene sein, auf der sich Ungleichheit, z.B. des Einkommens von Zuwanderern, statistisch abbildet; das kann aber auch die Mikro-Ebene sozialer Interaktionen und Praktiken sein, wenn etwa bei Sprachstandserhebungen im Kindergarten nach der Nationalität der untersuchten Kinder gefragt und deren Staatsangehörigkeit mit möglichen Familiensprachen kurzgeschlossen wird. Relevant, und zunehmend relevant geworden, sind all diese Begriffe und Kategorien vor dem Hintergrund zunehmender gesellschaftlicher Pluralisierung, jenem Signum der Moderne, die insbesondere seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts bis heute enorme Fahrt aufgenommen hat.

Meiner wissenschaftlichen Arbeit im Kontext von Erziehung und Migration liegt ein Ethnizitätsbegriff zugrunde, der bereits in den frühen 1920er Jahren von Max Weber (1956) konzipiert worden ist. Es handelt sich um einen Ethnizitätsbegriff, der als ein Beobachterbegriff zweiter Ordnung die Differenzdimensionen ‚Nationalität‘, ‚Sprache‘, ‚Kultur‘ und ‚Religion‘ umfasst. Es sind mithin die sozialen Praktiken der Teilnehmerinnen und Teilnehmer – ihre Umgangsweisen mit Unterschieden in ebenjenen Dimensionen –, welche mittels dieses Ethnizitätsbegriffs in einer reflexiven Haltung beobachtet werden können. Ich halte dieses Ethnizitätsverständnis sensu Weber beim erziehungswissenschaftlichen Nachdenken über Migrationsphänomene und -dynamiken für fruchtbar. Es erleichtert m. E. die Analyse von Relevanzsetzungen der unterschiedlichen migrationsbezogenen Differenzkategorien im jeweiligen gesellschaftshistorischen und gesellschaftspolitischen Kontext. Zudem lassen sich ihre Verschiebungen und Intersektionen ebenso wie politisierte Dynamiken auf dieser begrifflichen Grundlage gut reflektieren.

Von diesem Weber’schen Ethnizitätsbegriff ausgehend ist für die folgenden Überlegungen eine weitere, nun methodologische Vorkehrung bedeutsam: Ein Sprechen über Erziehung, zumal über öffentliche institutionalisierte Erziehung, und im Nachgang dazu auch über Bildungs- und Sozialisationsprozesse auf Seiten der Individuen, ist niemals ohne die Berücksichtigung der jeweiligen historischen und politischen Kontexte angemessen, in denen dieses Sprechen geschieht. Oder anders: Erziehungs-, Bildungs- und Sozialisationsgeschehen sind immer als ein eingebettetes Geschehen in je spezifische historische, gesellschaftliche und politische Kontexte zu verstehen. Insofern existiert ein konstitutiver Zusammenhang zwischen Erziehung, Politik und Gesellschaft – so heißt dann auch mein Forschungsgebiet innerhalb der Allgemeinen Erziehungswissenschaft – mit eben jenem Schwerpunkt Erziehung und Migration. Diese Erkenntnis von der umfassenden Einbettung aller erziehungs- und bildungsrelevanten Aspekte in die jeweiligen politischen und sozialen Gegebenheiten mag trivial sein, sie dennoch gelegentlich ins Bewusstsein zu holen, kann aber m.E. nichts schaden.

Der Gebrauch des Ethnizitätsbegriffs sensu Weber für die erziehungswissenschaftliche Reflexion der Migrationstatsache zum einen und die explizite Betonung ihrer Einbettung in größere gesellschafts- und integrationspolitische Zusammenhänge zum anderen liegen den hier vorgetragenen Gedanken also zugrunde.

Eine Vorbemerkung, die als substanziell aufzufassen ist, sei darüber hinaus ebenfalls gleich hier angebracht: Repräsentiert durch Friedrich Schweitzer (2003) und David Käbisch (2015), sicherlich auch weiteren Autorinnen und Autoren, existiert in den fachlichen Diskussionen der Religionspädagogik die These von der Vernachlässigung der Religion in der Erziehungswissenschaft. Weder als Thema der Erziehungswissenschaft, noch als ihr Gegenstand spiele Religion hier eine Rolle. Vielmehr werde Religion ausgeblendet, versteckt und einer disziplinären Selbstbehauptung in Anlehnung an die Säkularisierungsthese geopfert. Für die Erziehungswissenschaft generell, insbesondere in Anschluss an die Hochzeit der Geisteswissenschaftlichen Pädagogik ab Mitte der 1960er Jahre, wäre dieser These – wenn auch nicht allzu emphatisch und in einer zunächst oberflächlichen Betrachtung – vorsichtig zustimmen. Auch Meike Sophia Baader konzediert: „Zunächst ist der Grundthese von David Käbisch zuzustimmen: in der erziehungswissenschaftlichen Forschung ist Religion unterbelichtet. Dies trifft als grundsätzliche und eine Tendenz beschreibende Diagnose auch für eine erziehungswissenschaftlich ausgerichtete bildungshistorische Forschung zu.“ (Baader, 2015, S. 211) Baader vermutet diesbezüglich sogar eine Arbeitsteilung zwischen der Erziehungswissenschaft, die ihre Gegenstände jenseits religionsbezogener Kontexte sucht bzw. solche Bezüge an die Religionspädagogik delegiert habe (vgl. ebd., S. 213). Dabei sei gleichwohl in Rechnung zu stellen, dass sich – wie vielfach profund und überzeugend geschehen, wenn man bildungshistorisch nur breit genug ansetzt – die „Religion als vergessenes Erbe“, so Lothar Kuld (2015, S. 233), der Pädagogik rekonstruieren lässt. Für die Allgemeine ebenso wie für die Historische Erziehungswissenschaft, auch die historische Geschlechter- und Bildungsforschung – so der relativierende Hinweis von Meike Sophia Baader (2015, S. 231) – sei dieses Erbe inzwischen durchaus herausgearbeitet. Zugleich aber ist die Erziehungswissenschaft – wie andere geistes- und sozialwissenschaftliche Disziplinen auch – ihrem Selbstverständnis nach – im Säkularen verhaftet. Auch wenn sich die Säkularisierungsthese als ein Trugschluss herausgestellt hat und längst der Einsicht in eine globale und anhaltende De-Säkularisierung (Berger 1999) gewichen ist, wird die pädagogische und erziehungswissenschaftliche Auseinandersetzung mit Religion in modernen Gesellschaften nur mehr eine reflexive sein.

Wenden wir nun allerdings den Blick von der Erziehungswissenschaft als Disziplin allgemein auf den hier interessierenden Themenbereich der erziehungswissenschaftlichen Migrationsforschung, so möchte ich jene Abstinenzthese, besser noch: Abstinenzkritik an der Erziehungswissenschaft zurückweisen. Für dieses thematische Feld ist sie nicht zutreffend; ich positioniere mich hierzu also nachdrücklich im Widerspruch. Indem ich drei, für die erziehungswissenschaftliche Migrationsforschung und ihre Debatten zentrale Topoi aufrufe und im Folgenden nacheinander in einer chronologischen Sicht, mithin diachron genauer betrachte, will ich meinen Widerspruch plausibilisieren. Der erste Gliederungspunkt dieses Beitrags fokussiert dann auch Religion als eine Kategorie bei der Konstruktion von ethnisch codierter Differenz.

2 Religion: eine relevante Kategorie für die Konstruktion ethnisch codierter Differenz

Die drei Topoi, mittels derer ich meine Zurückweisung jener in der Religionspädagogik wohl verbreiteten Abstinenzkritik plausibilisieren möchte, sind: a) „Die katholische Arbeitertochter vom Land“ (Dahrendorf, 1965), b) „Die fremde Frau“ und schließlich c) „Der muslimische Migrantensohn aus der Großstadt“ (Geißler, 2005). Sie figurieren mehr oder weniger implizite Bezugnahmen auf Religion zu unterschiedlichen Zeitpunkten und haben für die erziehungswissenschaftliche Migrationsforschung gleichermaßen beträchtliche Relevanz entfaltet. Mehr noch: der zweite Topos der „fremden Frau“ entstammt der erziehungswissenschaftlichen Migrationsforschung im Kontext einer der erziehungswissenschaftlichen Teildisziplinen: der Sozialen Arbeit direkt. Bei dem ersten Topos von der „katholischen Arbeitertochter vom Land“ wie dem dritten vom „muslimischen Migrantensohn aus der Großstadt“ handelt es sich zwar um bildungs- und ungleichheitssoziologische Ikonen; sie haben aber gerade für die erziehungswissenschaftlichen, migrationsbezogenen Debatten enorme Wirkmächtigkeit entfaltet.

  • zu den Topoi a) und c)

Der Topos von der ‚Katholischen Arbeitertochter vom Land‘, den Ralf Dahrendorf in seiner unter dem Titel „Bildung ist Bürgerrecht“ im Jahr 1966 erschienen Veröffentlichung publik gemacht hat, stellt eine statistische Kunstfigur dar. In ihr kumulieren die Risiken von Bildungsbenachteiligung, welche als Korrelationen ermittelt werden konnten. Zeitlich zu verorten ist dieser Topos im Vorfeld der großen Bildungsreform und Bildungsexpansion ab Ende der 1960er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland. Religiöse Zugehörigkeit, genauer: konfessionelles Bekenntnis im Kontext des christlichen Glaubens, hier der Katholizismus, wurde als ein Risikofaktor statistisch ausgemacht, der in Kombination mit anderen Faktoren de- und präskriptiv Bildungsbenachteiligung nach sich ziehen könne. Als eine statistische Größe fand religiöse bzw. konfessionelle Zugehörigkeit also Eingang in die Forschung – weder normativ noch ideologisch aufgeladen, sondern vielmehr in einer analytisch-konstatierenden, deskriptiven Weise. Dieser Topos entstammt der frühen bundesrepublikanischen Ungleichheitsforschung und nicht der Migrationsforschung. Die Debatte um die ‚Katholische Arbeitertochter vom Land‘ verwies damals auf ‚die nicht ausgeschöpften Bildungsreserven‘ in der Bundesrepublik Deutschland – auf Seiten der der Arbeiterkinder, vor allem aber auf Seiten der Mädchen und Frauen. Im Nachhinein kann festgehalten werden, dass dieser Topos durchaus einer Politisierung von Bildungsreformbestrebungen und -anstrengungen diente, die im Zuge der damaligen Bildungsexpansion die Mädchen und Frauen als die bis heute ungeschlagenen Bildungsgewinnerinnen dastehen lässt. Demgegenüber markiert der Topos vom ‚muslimischen Migrantensohn aus der Großstadt‘ das genaue Gegenteil. Auch er repräsentiert eine statistische Kunstfigur, eine Formel für statistische Mehrfachbenachteiligung, für eine riskante Kumulation herkunftsbedingter Faktoren. Rainer Geißler hat diese Figur 2005 vom Topos der ‚Katholischen Arbeitertochter vom Land‘ abgeleitet, er sprach damals von einer ‚Metamorphose der Arbeitertochter zum Migrantensohn‘. Diese Rede von einer Metamorphose implizierte im Jahr 2005 bereits das Wissen um die Wandlung der potentiellen Bildungsverliererinnen zu den faktische Bildungsgewinnerin im Falle der Mädchen und Frauen – auch der katholischen Arbeitertöchter vom Lande, und deren Wandlung wiederum zum Bildungsverlierer, dem muslimischen Migrantensohn schlecht ausgebildeter oder arbeitsloser Eltern in städtischen Ballungsräumen. Dieser junge Mann gilt in der Bildungsforschung derzeit als der Risikoträger schlechthin – hat er einen Flüchtlingsstatus steigert dies seine prekäre Lage um ein Weiteres. In seinem Fall nun verbinden sich die beiden Differenzkategorien ‚Religion‘ und ‚Migration‘ zu einem interessanten Konstrukt der deskriptiven Statistik. Es wird nachvollziehbar, dass eine dieser beiden Differenzkategorien allein nicht jene Wirkungsmacht zu entfalten vermag, die ihr statistisch zukommt; erst eine Intersektion von beiden erzeugt jene spezifische Dynamik der Benachteiligung, der Verliererposition, die im realen Leben durchaus anzutreffen ist.

  • zu Topos b)

Ein Blick zurück in die Migrationsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland, d.h. zurück in die 1950er Jahre bis heute, zeigt, dass innerhalb der erziehungswissenschaftlichen Diskussion der Begriff der Migration oder besser: das Phänomen der Migration eng verknüpft war und bis heute ist mit den eingangs aufgeführten ethnisch dimensionierten Differenzkategorien sensu Weber. In ihnen resonieren zudem die jeweils gerade angesagten Integrations- und Bildungspolitiken. Dies unterstreicht nochmals, dass eine Verhältnisbestimmung der Phänomene Migration und Religion im Sinne einer Analyse ihrer Verwendung in sozialen, politischen und wissenschaftlichen Kontexten nicht ohne Bezüge zu jeweils aktuellen Politiken wenig Sinn macht. Während der 1950er, 1960er Jahre bis hinein in die frühen 1970er Jahre war die Perspektive auf Migration vor allem geprägt durch eine Fokussierung auf die ethnischen Differenzdimensionen ‚Sprache‘ und ‚Kultur‘. Sie machten die zentralen Referenzkategorien für die allfälligen Fremdheitskonstruktionen aus, an denen Pädagogik und Erziehungswissenschaft – allererst in Gestalt einer ‚Ausländerpädagogik‘, später ab Mitte der 1980er Jahre einer ‚Interkulturellen Pädagogik‘ – nachweislich beteiligt waren. Fremdheitswahrnehmungen und -beschreibungen in jenen frühen Jahren der Gastarbeitermigration waren mithin allererst und explizit durch sprachbezogene Differenzwahrnehmungen seitens einer Mehrheitsgesellschaft geprägt, deren Selbstbeschreibung auf dem Konstrukt einer homogenen Kulturnation aufruhte. Und doch spielte religiöse Differenz – wenigstens in der Sozialpolitik – nicht diese unbedeutende Rolle, die ihr weithin zugeschrieben wird. Für die Wissenschaft können wir zwar noch eine weitgehende Nicht-Thematisierung festhalten. Im öffentlichen Diskurs hingegen war dies anders. Will sagen: Jene Nicht-Thematisierung der Religion durch die Wissenschaft bedeutet nicht, dass diese in der öffentlichen Wahrnehmung unberücksichtigt geblieben wäre. So haben etwa die bundesdeutschen Wohlfahrtsverbände die angeworbenen Arbeitsmigranten und ihre Familien (Italien 1955; in den Folgejahren: Spanien, Jugoslawien, Griechenland, Portugal, Türkei, Marokko und Tunesien) entlang ihres religiösen Bekenntnisses durch Kollektivzuordnungen unter sich aufgeteilt und ihre Zuständigkeiten definiert: Italiener, Spanier und Portugiesen als vermeintliche Katholiken der katholischen Caritas, Griechen als vermeintliche Angehörige der christlich-orthodoxen Kirche in Ermangelung eindeutiger Zuständigkeiten der evangelischen Diakonie und die nicht-christlichen Türken, Marokkaner und Tunesier, die vermeintlichen Muslime, der Arbeiterwohlfahrt (AWO), also einem kirchlich-konfessionell nicht gebundenen Wohlfahrtsverband. Auf diese Weise wurde eine recht grobe sozialpolitische Aufteilung von Zuwanderern vorgenommen, die stereotyp, jenseits aller Lebenswirklichkeiten der Betroffenen zur Anwendung kam – zu denken wäre an atheistische Flüchtlinge aus der spanischen Franco-Diktatur oder Griechen, die als Sozialisten oder Kommunisten ab 1967 ihr Land anlässlich der dort herrschenden Militärdiktatur ebenfalls aus politischen Gründen verließen.

Erst Ende der 1970er Jahre begegnen wir auch in der Wissenschaft Fremdheitskonstruktionen, die sich auf den Topos der ‚fremden Frau‘ beziehen und im Kontext eines sozialpädagogischen Klientelismus ursächlich rekonstruieren lassen (vgl. Hebenstreit, 1986, Diehm, 1999, Lutz, 1991, Huth-Hildebrandt, 2002). Die ‚fremde Frau‘ ist jene kopftuchtragende, religiös also eindeutig als Muslima zu positionierende Frau, die eine gesteigerte Fremdheit symbolisiert, insofern sich in ihrer Figur Weiblichkeit, jener kulturhistorisch gravierende Differenzmarker, Kultur und Religion wirkmächtig verbinden.

Auch in ihrem Falle ist ein Mechanismus zu beobachten, der zuvor im Kontext der frühen Arbeitsmigration im Falle der Arbeitsmigranten und ihrer Familien bezogen auf die Differenzdimensionen Nationalität und Kultur bereits augenfällig geworden war: der Kurzschluss der beiden Konzepte ‚Nationalität‘ und ‚Kultur‘. Dementsprechend war dann die Rede von der italienischen oder der deutschen Kultur – einem relativ widersinnigen Konstrukt. Dieser Mechanismus erfuhr im Falle der ‚fremden Frau‘ nun eine Ausweitung. Bezogen auf die Dynamik des Konstrukts ist auch hier, ähnlich wie im Falle des ‚muslimischen Migrantensohns‘ eine Zuspitzung festzuhalten: kurzgeschlossen wurden die Differenzkategorien ‚Kultur‘, ‚Nationalität‘ und ‚Religion‘. Dieser Kurzschluss bildete eine veritable Grundlage für die ebenfalls überaus wirkmächtige Fremdheitskonstruktion der ‚fremden Frau‘, deren Fremdheit unter Hinzuziehung der Kategorie ‚Religion‘ eine Steigerung erfuhr. In einer intersektionalen Theorieperspektive dient religiöse Differenz mithin dazu, Fremdheit noch zu verdichten, indem die Differenzkategorie ‚Weiblichkeit/Geschlecht‘ mit den beiden ethnischen Differenzkategorien ‚Religion‘ und ‚Kultur‘ zur ‚fremden Weiblichkeit‘ in einem noch essentialistischeren Geflecht verwoben wird als dies die beiden ethnisch codierten Differenzkategorien allein zu leisten vermögen.

Festhalten lässt sich an dieser Stelle also eine Dynamik, die den Einwanderungsdiskurs als einen Prozess kenntlich macht, der sich auch durch die Verschiebung von Relevanzsetzungen auszeichnet. Waren es zunächst die Kategorien ‚Kultur‘ und ‚Nationalität‘, welche die mehrheitsgesellschaftlichen Grenzziehungsmechanismen zwischen dem ‚Wir‘ und den ‚Anderen‘ ausmachten, so brachte es die Ausweitung der Differenzperspektive auf die ethnische Dimension ‚Religion‘ im Zusammenspiel mit der Kategorie ‚Geschlecht‘ mit sich, dass gerade die Konstruktion der ‚fremden Frau‘ die Debatten um Differenz und Fremdheit deutlich anschärften. Die Vehemenz, mit der aktuell wieder einmal über das Kopftuch oder über die Ganzkörperverschleierung von Frauen gestritten wird, ist m. E. beredter Ausdruck für diese Dynamik.

Dabei ist klar: Anzusiedeln sind diese Verschiebungen nicht zuletzt in einem welt- und gesellschaftspolitischen Kontext, der besonders durch ein dramatisches Datum geprägt ist: die Terroranschläge auf das World Trade Center in New York am 11. September 2001, die im Namen der Religion, des Islam, begangen wurden und eine neue Kriegsführung einleiteten mit selbst stilisierten ‚Gläubigen‘, die sich anmaßen, einen Krieg gegen die Ungläubigen und mithin den ‚Westen‘ zu führen. Sie sorgten in besonderem Maße dafür, dass die Differenzkategorie ‚Religion‘ im Migrationsdiskurs und auch in der erziehungswissenschaftlichen Migrationsforschung weitere Relevanz erlangte. Ab diesem Zeitpunkt ist im Anschluss an Yasemin Karakaşoğlu (2009) weltweit, aber auch in einzelnen wissenschaftlichen Disziplinen, von einer ‚Muslimisierung‘ der Migration und der Migrantinnen und Migranten zu sprechen. Karakaşoğlu beschreibt im Anschluss an Riem Spielberg, wie in Deutschland die Kategorien ‚Kultur‘ und ‚Religion‘ mit Blick auf die Zuwanderung von Türkinnen und Türken zunehmend in eins gesetzt würden. Diese Entwicklung, die sie gerade auch im pädagogischen, insbesondere im schulpädagogischen Zusammenhang für virulent erachtet, bedeute eine ‚Engführung von kultureller Identität auf das Religiöse‘. Türkisch-, kurdisch- oder arabischstämmige Menschen würden pauschal und undifferenziert dem ‚islamischen Kulturkreis‘ zugeordnet, der als argumentative Hintergrundfolie für Verhalten und für Konfliktsituationen herangezogen werde. Nun haben sich seit jener Erschütterung der westlichen Welt durch die Terroranschläge, ausgeführt von islamistischen Attentätern, die Spannungen zwischen der sogenannten islamischen und der westlichen Welt (das meint der nicht-islamischen) Welt verschärft. Vor diesem Hintergrund ist von einer deutlich veränderten weltpolitischen Lage zu sprechen, die „Religion (…) wieder ins Rampenlicht der Öffentlichkeit gebracht (hat). Damit wird die Sichtbarkeit einer konservativ-fundamentalistischen Spielart des Islam, des sogenannten Islamismus, zum Anlass genommen, die weltpolitischen Konflikte unter dem Zeichen eines ‘Kampfes der Kulturen‘ zu lesen, und der Religion wird oft die Rolle eines zentralen konfliktiven Faktors zugewiesen“, so Soeffner und Matter (2009, S. 751). Diese Beschreibung kann, bezogen auf die aktuelle Situation, die durch die auch krisenhaft verlaufende Fluchtmigration geprägt ist, als nur mehr verschärft und zugspitzt beschrieben werden. Speisten sich Fremdheitskonstruktionen wie die ‚fremde Frau‘ des frühen Migrationsdiskurses noch vor allem aus misogynen Quellen und einem Rassismus, wie er im europäischen Orientalismus und Kolonialismus Gestalt gefunden hat (vgl. von Braun, 2001), so liefert ihnen nun der weltweite islamistische Terror eine vermeintliche empirische Evidenz, deren Folgen bislang gar nicht abzusehen sind.

Auch der Topos vom ‚muslimischen Migrantensohn aus den großstädtischen Ballungsgebieten‘ fügt sich in diesen Argumentationsgang bestens ein. Auch er markiert und unterstreicht die Behauptung von der Verschiebung und Valorisierung der Differenzkategorie ‚Religion‘ im Migrationsdiskurs und der Migrationsforschung. ‚Kultur‘ erweist sich nun nicht mehr lediglich mit ‚Nationalität‘ kurzgeschlossen, sondern erfährt eine Erweiterung und zugespitzte Dynamisierung mittels der Kategorie ‚Religion‘, die zugleich eine Politisierung ist. In der hier vorgenommenen Zuschreibung von Problem- und Risikolagen resonieren gesellschaftliche Konfliktlagen ebenfalls.

Durch diese diachrone und exemplarisch an drei Topoi festgemachte Betrachtung sollte deutlich werden, dass ‚Religion‘ für Pädagogik und Erziehungswissenschaft im Kontext von Migration eine relevante Kategorie (geworden) ist. Sie war nie nicht vorhanden. Es wurde und wird auf sie zurückgegriffen. Wie dies geschieht lässt sich beobachten und genau diese Beobachtungsperspektive markiert den erziehungswissenschaftlichen Blick auf den Gegenstandsbereich ‚Erziehung und Migration‘, der in diesem Beitrag in Rede steht. Das heißt also zusammenfassend: Auch in der Forschung spielt(e) die Kategorie ‚Religion‘ eine mehr oder weniger explizite Rolle und im Verlauf der Zeit lassen sich Verschiebungen und (Re-)Valorisierungsprozesse nachzeichnen.

3 Religion als Thema und Gegenstand erziehungswissenschaftlicher (empirischer) Forschung

Eine synchrone Betrachtung der Rolle, die der Religion im Kontext von Erziehung und Migration zukommt, ergibt für die aktuelle Situation (und Weltlage), dass von einem geradezu explosiven Anstieg an Forschungen zu diesem thematischen Zusammenhang gesprochen werden kann. In den zurückliegenden zehn Jahren hat sich die Anzahl an einschlägigen, allererst empirischen Studien deutlich erhöht. Insbesondere die qualitativen erziehungswissenschaftlichen Untersuchungen, die relativ dominant die subjektive Seite religiöser Positionierungen seitens der Heranwachsenden beleuchten, sind sprunghaft angestiegen. Hier wird z. B. danach gefragt, welche Funktion religiöse Institutionen für Migrantinnen und Migranten im Ankunftsland besitzen können und ob sie Familie als soziale Unterstützungsinstanz zu ersetzen vermögen (vgl. Bach & Olivier, 2015). Im Fokus sozial- und erziehungswissenschaftlicher Aufmerksamkeit steht seit geraumer Zeit auch immer wieder die Religiosität von jugendlichen und adoleszenten Muslimen, ihre religiöse Einstellungen und Überzeugungen, die häufig in Befragungsstudien, wie etwa von von Wensierski und Lübcke (2012), erhoben werden und Auskunft geben sollen über Subjektivierungs- oder Integrationsprozesse. Gerade solchen subjektbezogenen Forschungsansätzen geht es zumeist darum, Subjektivierungsprozesse als Bildungsprozesse empirisch zu fassen zu bekommen, womit zentrale erziehungs- und bildungstheoretische Interessen berührt sind. Schon im Jahr 2010 erschien die Studie von Arne Schäfer, die sich in einer ethnographischen Feldforschung den ‚zwiespältigen Lebenswelten von Jugendlichen in evangelikalen Aussiedlergemeinen‘ angenommen hat. In biographischen Interviews konnte er überzeugend rekonstruieren, wie Jugendliche ein Leben zwischen Tradition und Moderne erleben und zu bewältigen versuchen.

Auch Grenzziehungen, i.S.v. symbolischen Ein- und Ausschlüssen, durch religiöse Zuschreibungen werden etwa in einer schweizerischen Studie von Kerstin Duemmler (2015) empirisch, insbesondere unter Bezugnahme auf Identitätskonzepte, untersucht.

Eine Zunahme an Studien ist zudem im Bereich einer transeuropäischen und transnationalen Forschung zu den Themen Pluralismus, Toleranz und Demokratie zu verzeichnen (vgl. z.B. Augustin, Wienand & Winkler, 2006). Sie sind mehr oder weniger explizit auch mit Fragen von Religion oder Religiosität befasst. Auch disziplininterne Vergewisserungen sind anzutreffen, die das Verhältnis von Religion und Allgemeiner Pädagogik ausloten (vgl. Ziebertz & Schmidt 2006). Seit der Jahrtausendwende wurden über unterschiedliche Disziplinen hinweg zunehmend mehr Studien zur Toleranz publiziert, die sich z.T. eher implizit, wie im Falle begrifflich-konzeptioneller Studien (vgl. Diehm 2000, Forst 2000), oder explizit auf Religion beziehen (vgl. Pollack et al. 2014). Sie beziehen häufig auch systematisch das Konzept der Anerkennung ein, welches für Pädagogik und Erziehungswissenschaft gerade in den vergangenen Jahren immens an Bedeutung gewonnen hat, geht es doch um den Umgang mit Heterogenität und Differenz, der pädagogisch bewältigt sein will – hier sind dann religiöse Differenz und etwaige religiös motivierte Praktiken, z.B. Essensvorschriften, eingeschlossen.

Gerade in den letzten drei bis vier Jahren widmeten sich zudem ganze Themenhefte einschlägiger erziehungswissenschaftlicher Zeitschriften dem Zusammenhang von Erziehung, Religion und auch Migration, darunter das Heft 1 (2015) unter dem Titel „Religion in der Gesellschaft“ der Zeitschrift Migration & Soziale Arbeit oder das Heft 1 (2016) unter dem Titel „Religion“ des Journals für Empirie und Theorie Sozialer Arbeit: Soziale Passagen.

Die Präsens der Kategorie ‚Religion‘ im Kontext von Migration ist im Rahmen erziehungswissenschaftlicher (empirischer) Forschung aktuell nicht mehr zu übersehen.

Vor diesem rekonstruierten Hintergrund wird zudem deutlich, dass die religionspädagogische These, wonach Religion in der Erziehungswissenschaft ausgeblendet sei, derzeit keine Basis (mehr) hat und nur insoweit zutreffend ist, als normative Positionierungen gemeint sind.

4 Zum Forschungsverbund „Religiöse Positionierungen: Modalitäten und Konstellationen in jüdischen, christlichen und islamischen Kontexten (RelPos)“

Seit Januar 2017 existiert an der Goethe-Universität Frankfurt am Main der interdisziplinäre LOEWE-Forschungsverbund[1] unter dem Titel „Religiöse Positionierungen: Modalitäten und Konstellationen in jüdischen, christlichen und islamischen Kontexten (RelPos)“ unter der Federführung des Fachbereichs Evangelische Theologie, Sprecher ist Christian Wiese. Beteiligt sind 13 Teilprojekte, die entlang zweier systematischer Projektbereiche strukturiert sind: dem Projektbereich Historisch-systematische Studien und dem Projektbereich Empirisch-systematische Studien. Vor dem Hintergrund weltweiter religiös motivierter Konfliktlagen, die Konzepte wie Toleranz, Pluralismus, Multikulturalismus, Interkulturalität und Interreligiosität auf den Plan rufen, fokussiert der Forschungsverbund „die historische Erfahrung und die religiösen Ressourcen von Judentum, Christentum und Islam hinsichtlich des Umgangs mit religiöser Vielfalt und Differenz, einschließlich der daraus erwachsenden politischen Chancen und Gefahren. In kritischer Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Konzepten eines Dialogs der Religionen und Kulturen zielt [es] auf eine differenzierte wissenschaftliche Überprüfung der Funktion religiöser Positionierungen im Kontext religiös-kultureller Differenzerfahrungen, Konflikte sowie Integrationsprozesse und -hemmnisse. In theoretischer Hinsicht widmet er sich der Auslotung der facettenreichen und kontroversen Aspekte der Frage nach Pluralismusfähigkeit solcher Positionierungen (…)“. (Antrag, 2015) Die christliche Theologie, die Judaistik und die Islamischen Studien sind in das vierjährige Projekt ebenso involviert wie die Religionsgeschichte, die Ethnologie, die Soziologie und last but not least: die Erziehungswissenschaft.

Zwei erziehungswissenschaftliche Teilprojekte umfasst der Verbund. Das eigene Teilprojekt trägt den Titel „Zwischen Distinktion und Diskriminierung. Zur Bedeutung Religiöser Positionierungen für Professionalität in Bildungsorganisationen“ und wird von Patricia Stošić und mir gemeinsam durchgeführt. In diesem Teilprojekt geht es uns darum, die soziale Realität des (religiösen) Pluralismus zu erforschen, welcher Gesellschaften, in denen die Trennung von Staat und Kirche weitgehend institutionalisiert ist, vor etliche Herausforderungen stellt: In einer zweiseitigen Analyseperspektive fokussieren wir professionalisierungstheoretisch relevante Fragestellungen. Einerseits interessiert uns, welche Bedeutung angehende Pädagoginnen und Pädagogen ihrer Religiosität im Horizont ihrer zukünftigen Berufsrolle beimessen. Hier sind Subjektivierungs- und Bildungstheorien von Belang. Andererseits fragen wir, wie Bildungsorganisationen als Ausbildungsorte mit den religiösen Positionierungen der Novizen umgehen. Dann kommen organisationstheoretische Bezugnahmen ins Spiel. In einem empirisch-qualitativen Zugang untersuchen wir religiös codierte Konfliktsituationen, die alle Glaubensrichtungen einbeziehen. Ein Beispiel ist der folgende Fall, er stammt aus unserer Pilotstudie:

Ein Lehramtsstudent weigert sich mit Verweis auf seinen religiösen Glauben, eine Lehrerin als Mentorin während seines Referendariats in der Schule zu akzeptieren. Die Schule geht darauf ein und stellt ihm einen männlichen Mentor zur Seite.

Dieser Fall verweist auf das Dilemma, dem sich Bildungsorganisationen in pluralistischen Gesellschaften gegenübersehen: einer spannungsgeladenen Situation, in der unter Bedingungen der Differenz politische Gleichheit und Anerkennung zu organisieren sind. Auf der einen Seite gilt das Primat der individuellen Religionsfreiheit, auf der anderen Seite herrscht das Neutralitätsgebot für staatliche Institutionen. Bildungsorganisationen laufen angesichts dieser doppelten Erwartungsstruktur Gefahr, zum Stellvertreterort für gesellschaftliche Konflikte zu werden. Beispiele dafür waren der Streit um das Kruzifix im Klassenzimmer oder das mittlerweile aufgehobene Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen. Zur Diskussion stehen also sowohl die Pluralismusfähigkeit der Individuen, nämlich der zukünftigen Professionellen in pädagogischen Berufen, ebenso wie die Pluralismustauglichkeit der Bildungsorganisationen. Unsicherheits- und Differenzbewältigung in Bildungseinrichtungen – so ließe sich am Fall des Lehramtsstudenten zeigen – sind verhandelbar und kontingent, denn Distinktion, Diskriminierung und Anerkennung liegen in diesem normativ aufgeladenen pädagogisch-politischen Feld eng beieinander. Genau hier setzt unser Forschungsvorhaben an. Mittels themenzentrierter Interviews und ethnographischer Beobachtungen rekonstruieren wir Konstellationen und Modalitäten, die Vermittlungsprozesse in diesem Feld der Bildung begleiten – zwischen individuellen und organisatorischen Erwartungshorizonten zum einen und religiösen Positionierungen zum anderen. Mit dieser bifocalen Forschungsperspektive will das Teilprojekt einen eigenständigen, empirisch fundierten und gegenwartsbezogenen Beitrag zum Gesamtprojekt liefern.

Eine erziehungswissenschaftliche Migrationsforschung, so sollte deutlich geworden sein, hat ausreichend Ansatzpunkte und Anlässe, die Kategorie ‚Religion‘ als Gegenstand ihrer systematischen und/oder rekonstruktiven Analysen auszumachen. Dabei interessiert insbesondere die Frage, wie die Differenzkategorie ‚Religion‘ in den pädagogischen Feldern, Praxen, Praktiken, Institutionen, Interaktionen und schließlich Subjektivationsprozessen vorkommt. Wie wird sie im Sozialen eingesetzt? Wie verändert und beeinflusst sie dieses? Um diese Fragen präziser und umfassender als bislang beantworten zu können, ist auch im Bereich der erziehungswissenschaftlichen Migrationsforschung noch einiges zu tun.

Literaturverzeichnis

Augustin, Ch., Wienand, J., Winkler, Ch. (Hrsg.) (2006). Religiöser Pluralismus und Toleranz in Europa. Wiesbaden: VS.

Baader, M. S. (2015). Plädoyer für eine reflektierte transnationale Bildungsforschung zu Religion. IJHE, 5(2), 211–215.

Bach, Y., Olivier, C. (2015). Religiöse Institutionen als Familie(nersatz) in der Migration? Transnationale soziale Unterstützungsformen im Fokus. Migration und Soziale Arbeit, (1), 45-53.

Bateson, G. (1987/1954). Geist und Natur. Eine notwendige Einheit. Frankfurt/M: Suhrkamp [Original: Mind and Nature, 1979].Berger, P. (Hrsg.) (1999). The Desecularization of the World. Resurgent Religion and World Politics. William B. Eerdmans Publishing.

Dahrendorf, R. (1965). Bildung ist Bürgerrecht. Plädoyer für eine aktive Bildungspolitik. Konstanz: Nannen.

Diehm, I. (2000). Erziehung und Toleranz. Handlungstheoretische Implikationen Interkultureller Pädagogik. Zeitschrift für Pädagogik, 46(2), 251-274.

Diehm, I. (2006). Intoleranz als Problem der Pädagogik. Zeitschrift für Pädagogik, 52(5), 687-698

Diehm, I. (2010). Religion ist im Spiel – oder virulent. Diskursive und interaktive Inszenierungen ethnischer Differenz. In Hunner-Kreisel, Ch., & S. Andresen (Hrsg.), Kindheit und Jugend in muslimischen Lebenswelten. Aufwachsen und Bildung in deutscher und internationaler Perspektive (59-76). Wiesbaden: Springer VS.

Dümmler, K. (2015). Symbolische Grenzen. Zur Reproduktion sozialer Ungleichheit durch ethnische und religiöse Zuschreibungen. Bielefeld: transkript Verlag.

Forst, R. (Hrsg.) (2000). Toleranz. Philosophische Grundlagen und gesellschaftliche Praxis einer umstrittenen Tugend. Frankfurt/M: Campus.

Geißler, R. (2005). Die Metamorphose der Arbeitertochter zum Migrantensohn. Zum Wandel der Chancenstruktur im Bildungssystem nach Schicht, Geschlecht, Ethnie und deren Verknüpfungen. In P. A. Berger, & H. Kahlert (Hrsg.), Institutionalisierte Ungleichheiten. Wie das Bildungswesen Chancen blockiert. (S. 71–100). Weinheim: Juventa.

Hebenstreit, S. (1986). Frauenräume und weibliche Identität. Ein Beitrag zu einem ökologisch orientierten Perspektivenwechsel in der sozialpädagogischen Arbeit mit Migrantinnen. Berlin: Express Edition.

Huth-Hildebrandt, Ch. (2002). Das Bild von der Migrantin. Auf den Spuren eines Konstruktes. Frankfurt am Main: Verlag Brandes & Apsel.

Käbisch, D. (2015). Is Religion Underrated? A Position Paper on Educational Research in Religious Matters. IJHE, 5(2), 202–206.

Kuld, L. (2015). Pädagogik ohne Religion? IJHE, 5(2), 231–234.

Lutz, H. (1991). Welten verbinden. Türkische Sozialarbeiterinnen in den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland. Frankfurt am Main: IKO-Verlag.

Pollack, D. et al. (2014). Grenzen der Toleranz. Wahrnehmung und Akzeptanz religiöser Vielfalt in Europa. Wiesbaden: Springer VS

Schäfer, A. (2010). Zwiespältige Lebenswelten. Jugendliche in evangelikalen Aussiedlergemeinden. Wiesbaden: VS.

Soeffner, H.-G., Matter, Ch. (2009). Religion. In Andresen, S. et al. (Hrsg.), Handwörterbuch Erziehungswissenschaft (744-757). Weinheim: Beltz.

Schweitzer, F. (2003). Pädagogik und Religion. Eine Einführung. Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer.

von Braun, Ch. (2001). Versuch über den Schwindel. Religion, Schrift, Bild, Geschlecht. Zürich: Pendo

von Wensierski, H.-J. & Lübcke, C. (2012). „Als Moslem fühlt man sich hier auch zu Hause.“ Biographien und Alltagskulturen junger Muslime in Deutschland. Opladen: Verlag Barbara Budrich.

Weber, M. (1956): Wirtschaft und Gesellschaft. Ethnische Gemeinschaftsbeziehungen (Kapitel IV). Tübingen, S. 234-244.

West, C. & Fenstermaker, S. (2001). „Doing Difference“ revisited. Probleme, Aussichten und Dialoge in der Geschlechterforschung. In B. Heintz (Hrsg.), Geschlechtersoziologie (S. 236–249). Opladen: Verlag Barbara Budrich.

Ziebertz, H.-G., Schmidt, G. R. (Hrsg.) (2006). Religion in der allgemeinen Pädagogik. Von der Religion als Grundlegung bis zu ihrer Bestreitung. Gütersloh: Gütersloher Verlag-Haus.

 

Dr. Isabell Diehm, Professorin für Erziehungswissenschaft, Fachbereich Erziehungswissenschaften, Goethe-Universität Frankfurt am Main

  1. Das Akronym LOEWE steht für die von Land Hessen regelmäßig ausgelobte Landesoffensive zur Entwicklung wissenschaftlich-ökonomischer Exzellenz. Die Förderung des Forschungsverbundes RelPos erfolgt über vier Jahre von 2017 bis einschließlich 2020.