1 Empirische Daten und zukunftsweisende Impulse

1.1 Vorüberlegungen zur Wahrnehmung der statistischen Daten

Eine grundlegende Herausforderung ist, dass das Datenmaterial zur „Konfessionslosigkeit“ (EKD Konfessionslosigkeit, 2020, 33) im Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) zum einem nicht zentral abrufbar ist, sondern in unterschiedlichen Statistiken zu sichten bzw. zu interpretieren ist, zum anderen sich nur schwer und zum Teil spekulative Aussagen zur Konfessionslosigkeit im Kontext des Bildungswesen der EKiR mit seinen Akteur*innen (Kinder und Jugendliche, Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte, Erzieher*innen, Pfarrer*innen, Diakon*innen, Gemeindepädagog*innen, Jugendleiter*innen und Ehrenamtliche etc.) gewinnen lassen. Die Grundaussage ist daher vorzuschieben, dass statistische Aussagen der DK (Deutschen Bischofskonferenz), EKD (Evangelische Kirche in Deutschland), EKiR, fowid (Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland), der Melderegister und des REMID (Religionswissenschaftlicher Medien- und Informationsdienst e.V.) zwar zum Teil sehr exakt aussehen, aber nur mehr oder minder genauere Annäherungen an Realitäten sind und Unschärfen und Interesse geleitete Interpretationen enthalten. Nichtsdestotrotz sind die gesichteten Daten aus Binnen- und Außenperspektive aber durchaus geeignet, Tendenzen zur Konfessionslosigkeit im Bildungsbereich der EKiR aufzuzeigen.

1.2 Konfessionslose Menschen im Gebiet der EKiR

Das Gebiet der EKiR erstreckt sich über Teilgebiete von vier Bundesländern: In Nordrhein-Westfalen leben 78%, in Rheinland-Pfalz 14%, im Saarland 5% und in Hessen 3% der insgesamt fast 2 ½ Millionen Kirchenmitgliedern (EKiR, Stichtag 1.1.2020). Auf dem Gebiet der EkiR verteilt sich die Bevölkerung wie folgt: 20% „Protestant*innen“, 40% „Katholik*innen“ und 40% „übrige Bevölkerung“ (EKiR, Stichtag 1.1.2019). Im gesamtdeutschen Gebiet sind 27% Menschen „römisch-katholisch“ (EKD), 25% „evangelisch“ (EKD), 5% „konfessionsgebundene Muslime“ (FOWID) und 39% „konfessionsfrei/ohne Religion“ (FOWID, Stichtag 31.12.2019). Das Gebiet der EKiR weist im bundesweiten Vergleich eine sichtbare Dominanz von römisch-katholischen Menschen auf. Noch gehört mit insgesamt 60% knapp die Mehrheit der Bevölkerung im Rheinland einer christlichen Kirche an (im Vergleich zum Bundesdurchschnitt von nur 52%) – allerdings bei abnehmender Tendenz. Ein wünschenswerter Impuls wäre, die differenziertere Erfassung der Menschen, die in der EKiR Statistik als „übrige Bevölkerung“ zusammengefasst werden.

  • 1. Impuls: Unterscheidungen in statistischen Angaben zur Bevölkerung auf dem Gebiet der EKiR zwischen anderen Religionszugehörigkeiten und Konfessionslosigkeit wären wünschenswert empirisch im Datensatz der EKiR zu erfassen, um zu quantitativen Aussagen über die Verteilung von konfessionslosen Menschen im Gebiet der EKiR zu gelangen.

1.3 Konfessionslose Elternteile bei Taufen in der EKiR

Einen ersten wichtigen Berührungspunkt zu konfessionslosen Menschen hat die EKiR bei der Feier von Kasualien. Der Grundlagentext gebietet „eine Intensivierung der taufbezogenen Arbeit“ (EKD Konfessionslosigkeit, 2020, 109), auch mit möglichem Blick auf „Taufzeugen, die ihrerseits nicht getauft sind“ (ebd.) oder getauft sind, aber keiner Kirche mehr angehören. Taufzeug*innen sind größtenteils konfessionslos und gehören keiner anderen Religion an. Im Gebiet der EKiR wurden 2019 17.644 Menschen getauft, davon 16.006 als Kinder und Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr.[1] 28% der Getauften waren Kinder aus einer Ehe, in der beide Elternteile evangelisch sind, 30% aus Ehen mit einem evangelischen und einem katholischem Elternteil und auf die übrigen 42% trifft das nicht zu (als „übrige Kinder“ in der Statistik der EKiR erfasst). Die Taufen, bei denen beide Elternteile dem Christentum angehören, gehen zurück. Für die Frage nach konfessionslosen Elternteilen bietet das bisher vorhandene Datenmaterial der EKiR keine sichere Datenbasis, da das Material nach Kindern aus Ehen und nicht-ehelichen Verbindungen differenziert. 2018 wurden 19% der Kinder aus Ehen getauft, in denen ein Elternteil evangelisch war und der andere Elternteil entweder konfessionslos oder nicht-christlich. Eine Differenzierung zwischen „gemeinschaftslos“(=konfessionslos M.K.) und „nicht christlich“ wird nicht erhoben. 18% der getauften Kinder im gleichen Jahr entstammten nicht ehelichen Paarverbindungen, in denen ein Elternteil evangelisch war. Über das andere Elternteil sind keine Angaben erhoben worden. Es muss offen bleiben, ob das andere Elternteil konfessionslos‚ ‘nichtchristlich‘, katholisch war oder einer anderen christlichen Denomination angehörte. Die Klärung dieser Leerstellen kann die konkrete Taufvor- und Nachbereitung vor Ort mit den Familien bereichern und ‚passgenauer‘ gestalten.

  • 2. Impuls: Für die Zukunft wäre bei der Taufe eines Kindes oder Jugendlichen in der EKiR die konkrete Aufschlüsselung beider Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten hinsichtlich ihrer Konfessions- bzw. Religionszugehörigkeiten einschließlich Konfessionslosigkeit wünschenswert. Die Taufvor- und -nachbereitung könnte sich gezielter auf die Konfessionslosigkeit von Elternteilen einstellen.

1.4 Konfessionslose Elternteile bei Konfirmationen in der EKiR

Die „Übergänge zwischen Kirchlichkeit und Konfessionslosigkeit“ (EKD Konfessionslosigkeit, 2020, 79) wahrzunehmen und „selbstkritisch-konstruktive Fragen“ zu stellen, „ob kirchliches Handeln hinreichend einladend gestaltet ist“ (EKD Konfessionslosigkeit, 2020, 81) sind Aufgaben gerade auch in der Arbeit mit Konfirmand*innen, die zum Teil aus Familien mit konfessionslosen Mitgliedern kommen und in deren jugendlichem Alter Fragen nach Zugehörigkeiten entwicklungspsychologisch verstärkt in den Vordergrund treten. 2019 gab es 16.415 Konfirmationen in der EKiR, 409 mehr als Taufen von unter 14jährigen im gleichen Jahr. Diese beiden Zahlen lassen auf eine gewisse Kirchenbindung in der Lebensbiographie von Familien im Gebiet der EKiR schließen. Es ist im Jahr 2020 offen, ob diese Kirchenbindungen bestehen bleiben und ob die 2019 getauften Kinder auch um das Jahr 2032 konfirmiert werden. Gerade diese Daten der Kasualien Taufe und Konfirmation lassen bestimmte Beobachtungen im Längsschnitt von meist mehr als einem Jahrzehnt zu. Daher ist es bedauerlich, dass sich aus dem bisher erhobenen Datenmaterial der EKiR im Umfeld der Amtshandlung Konfirmation gar keine Aussagen über die Konfessionalität bzw. Konfessionslosigkeit von Eltern von Konfirmierten ziehen lassen. An dieser Stelle wäre eine empirische Datenerfassung unter Einbezug des Aspektes konfessionslose Menschen wünschenswert, da aus diesen Daten zukunftsweisende Erkenntnisse gezogen werden könnten, wie oft z.B. Familien, in denen ein Elternteil konfessionslos ist, ihr Kind konfirmieren lassen. Interessant ist darüber hinaus, ob die Konfessionslosigkeit im ganzen bisherigen Leben bestand oder ob die Menschen in späteren Lebensjahren aus einer Kirche ausgetreten sind. Diese Erkenntnisse könnten sich in religionspädagogischen Fortbildungsangeboten für KA-Leitende niederschlagen und letztlich in der konkreten Konfirmandenarbeit in den Kirchengemeinden vor Ort für die Konfessionslosigkeit von Familienmitgliedern sensibilisieren. Der Grundlagentext bietet hier durch seine Rede von der „Dreisprachigkeit“ eines Dialogs eine zukunftsweisende Grundlage dadurch, dass gerade das Gespräch a) ökumenisch, b) interreligiös und mit c) Konfessionslosen gesucht werden soll (EKD Konfessionslosigkeit, 2020, 85). Durch die Konfirmation eines Familienmitglieds dürften die möglicherweise konfessionslosen anderen Familienmitgliedern eher zu den „Varianten von Konfessionslosigkeit gehören“, die „als Ansprechpartner kirchlichen (Bildungs-)Handelns in Betracht kommen“ und als „religiös interessiert“, „spirituell“, „kirchennah“ oder „atheistisch“ ausgerichtet im „Streit um die Auslegung der Wirklichkeit“ einzustufen sind (EKD Konfessionslosigkeit, 2020, 58) und daher eine Gesprächsbereitschaft aufweisen.

  • 3. Impuls: Für die Zukunft wäre bei der Konfirmation eines Jugendlichen in der EKiR die konkrete Aufschlüsselung beider Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten hinsichtlich ihrer Konfessions- bzw. Religionszugehörigkeiten einschließlich Konfessionslosigkeit wünschenswert. Die Konfirmationsvor- und -nachbereitung könnte sich auf die Konfessionslosigkeit von Elternteilen einstellen.

2 Elementarbildung und schulisches Bildungshandeln der EKiR

Der Grundlagentext formuliert pointiert: „Bildungsarbeit bietet in einer Häufigkeit, Dauer und Dichte Kontaktflächen zwischen Konfessionslosen und Kirche, die ihresgleichen sucht“ (EKD Konfessionslosigkeit, 2020, 21). Genauer ist daher auf die von der EKiR verantwortete Elementar- und Schulbildung einzugehen.

2.1 Elementarbildung der EKiR

Der Wandlungsprozess von einer „Familienkindheit hin zu einer ‚betreuten Kindheit‘“ (EKD Kinder, 2020, 17) geht mit einer größeren Bedeutung der institutionellen Elementarbildungseinrichtungen einher, in denen mindestens (!) unter evangelischer oder katholischer Trägerschaft christliche frühe Bildung geschieht. Die größte Anzahl an Einrichtungen als gesamtdeutsch drittgrößter Träger nach den öffentlichen Trägern und der katholischen Kirche betreiben evangelische Kirche und Diakonie in NRW. Gesamtdeutsch stieg die Zahl der Kinder unter drei Jahren in evangelischen Einrichtungen zwischen 2012 und 2018 insgesamt um mehr als die Hälfte (EKD Kinder, 2020, 29). Der evangelisch frühen Elementarbildung kommt inhaltlich eine wachsende Bedeutung zu.

819 Kindergärten der EKiR gibt es 2019, davon 538 mit einem Träger der verfassten Kirche, sprich einer evang. Kirchengemeinde oder eines Kirchenkreises. 281 werden von einem evangelischen Träger der Diakonie getragen. In dem Bereich der Elementarbildung erreicht die EKiR einen bedeutenden Teil von konfessionslosen Kindern und Eltern. Auch in diesem Bereich gibt es bisher keine näheren zentral gesammelten Angaben über die konfessionelle Zusammensetzung von Kindern und Elternschaft. Es ist wünschenswert, die statistischen Erhebungen zu den Kindern und ihrer Erziehungsberechtigten um Angaben zur Religionszugehörigkeit und Konfession zu ergänzen. Die „Priorisierung elementarpädagogischer Arbeit in kirchlichen Kindertagesstätten“ (EKD Konfessionslosigkeit, 2020, 109) wird im Grundlagentext folgerichtig geboten und ist neben der „Religionssensibilität“ (ebd.) auch um die Perspektive der Konfessionslosigkeit auszuweiten.

  • 4. Impuls: Für die Zukunft wäre die Erhebung der Religion bzw. Konfession von Kindern und deren Eltern oder Erziehungsberechtigten in Kindertageseinrichtungen wünschenswert. Die evangelisch ausgerichtete Elementarbildung könnte sich aufgrund dieses Datenmaterials passgenauer und fokussierter auf eine Bildungsarbeit mit konfessionslosen Kindern und Eltern ausrichten.

2.2 Kirchliche Schulen der EKiR

Ein besonderer Bereich kirchlichen Bildungshandelns sind die Schulen in evangelischer Trägerschaft (EKD Konfessionslosigkeit, 2020, 43.47). 7.298 Kinder und Jugendliche insgesamt besuchten im Januar 2021 eine der zehn kirchlichen Schulen der EKiR (Zahlen für die Schule für Circuskinder fehlen).[2] Sieben der Schulen sind Gymnasien, zwei Gesamtschulen (ehemals Realschulen) und eine Schule ist für Circuskinder. Von den Schüler*innen sind 901 konfessionslos, was einem Anteil von 12% entspricht und die größte Gruppe nach den evangelischen (47%) und den katholischen (29%) Schüler*innen darstellt. (Ausdifferenziert nach den verschiedenen Schulen lag die Quote der konfessionslosen Schüler*innen zwischen 7% und 21%, die der evangelischen zwischen 23% und 66% und die der katholischen zwischen 19% und 35%.)  Diese Gesamtzahl wurde erst für diesen Beitrag erhoben und lag bisher nur bei den einzelnen Schulen konkret vor.[3] Dieser Befund zeigt, dass das schulische Bildungswesen der EKiR Bildungsarbeit mit Konfessionslosen macht, ohne diese bisher in ihrer Gesamtheit besonders im Blick zu haben. Im Grundlagentext kommt den Schulen in Trägerschaft der evangelischen Kirche eine bedeutende Rolle zu und sie müssen „weit mehr in den Fokus kirchlichen Nachdenkens und Engagements gerückt werden, als dies bisher geschieht.“ (EKD Konfessionslosigkeit, 2020, 132) Auch der religiösen Bildung des Kollegiums kommt „unabhängig von ihren Unterrichtsfächern – ein eigener Stellenwert als Aufgabe evangelischer Schulen zu.“ (EKD Konfessionslosigkeit, 2020, 132). Die persönliche Auseinandersetzung von Lehrkräften mit Glauben und Kirche ist auch zukünftig weiterhin durch das Dezernat kirchliche Schulen und durch Fortbildungen (mit fachlicher Beratung durch das PTI Bonn und die Dezernate der Bildungsabteilung der EkiR u.a.) zu unterstützen. 

  • 5. Impuls: Für die Zukunft wäre eine zusammenfassende, möglichst ausdifferenzierte Aufschlüsselung der Schüler*innen, die eine kirchliche Schule der EKiR besuchen, hinsichtlich ihrer Konfessions- bzw. Religionszugehörigkeiten einschließlich Konfessionslosigkeit wünschenswert. Die Bildungsarbeit der kirchlichen Schulen in der EKiR könnte sich auf die Konfessionslosigkeit der Schüler*innen einstellen.

2.3 Ev. RU-Lehrkräfte im Gebiet der EKiR

Der Auswertung der allgemeinen Zahlen von ev. RU-Lehrkräften  liegen nur Zahlen des Kirchendatensatzes aus NRW zugrunde. Es kann nicht das ganze geographische Gebiet der EKiR berücksichtigt werden, aber der größte Teil von diesem Gebiet, auf dem 78% aller Gemeindeglieder leben. (Das Gebiet der EKiR umfasst im Bundesland NRW die beiden Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln und Teile der Regierungsbezirke Münster und Arnsberg.) Insgesamt wurden im Schuljahr 2019/20 37.179 Stunden Religion von evangelischen Religionslehrkräften im Gebiet der EKiR in NRW in allen Schulformen unterrichtet. Davon waren 13.324 an Gesamtschulen (36%), 8.550 an Gymnasien (23%), 8.312 an Grundschulen (22%), 4.214 RU-Stunden an Berufskollegs (11%), 1561 an Realschulen (4%), 445 Förderschulen G/H (1%), 358 an Sekundarschulen (unter 1%) und 246 an Hauptschulen (0,7%).[4] Diese Stunden erteilten 7.566 evangelische Lehrkräfte: 46% davon an Grundschulen, 18% an Gymnasien, 13% an Gesamtschulen, 7% an Berufskollegs, 6% an Förderschulen G/H, 6% an Realschulen und 2% an Hauptschulen.[5]

Die 7.566 evangelischen RU-Lehrkräfte haben nicht nur in der EKiR einen dominanten Stellenwert beim zukünftigen Umgang mit religiöser Bildung im Kontext von Konfessionslosigkeit. Von den 7.566 sind 324 in der Kategorie „Geistlicher, Katechet“ im Kirchendatensatz aufgeführt, es ist hier im evangelischen Bereich mehrheitlich von Pfarrer*innen auszugehen (4 %). Bei diesem Personenkreis ist von einer sehr hohen Kirchenbindung bzw. Auseinandersetzung mit der evangelischen Kirche auszugehen. Der Bezug der übrigen 96% der Lehrkräfte zu „ihrer“ evangelischen Kirche ist nicht erfassbar. Es ist aber davon auszugehen, dass hier die Kirchenbindung bzw. die Auseinandersetzung mit der evangelischen Kirche sehr unterschiedlich ist. Die EKD Schrift endet mit zehn Wegen, „die es zu gehen gilt, um der Begegnung und Auseinandersetzung mit Konfessionslosigkeit besser als bislang Raum geben zu können“ (EKD Konfessionslosigkeit, 2020, 146). Die ersten sechs Wege beziehen sich alle auf den Religionsunterricht (RU): Der RU 1.) unterstützt religiöse Sozialisation, 2.) etabliert religionsbezogene Bildung für konfessionslose Menschen, 3.) identifiziert und bearbeitet theologische Fragen der Weltdeutung konfessionsloser Schüler*innen und 4.) entdeckt zugleich den Reichtum der Frömmigkeiten und die Vielfalt christlicher Denominationen, 5.) streitet mit Jugendlichen um die Auslegung der Wirklichkeit und 6.) erschließt kulturelle Zeugnisse des sogenannten Abendlandes (EKD Konfessionslosigkeit, 2020, 108-124).  Alle diese genannten Aspekte gestaltet RU mit seiner vielfältigen religiösen und konfessionslosen Schülerschaft.

Im Bereich der EkiR verantworten vor allem überregional das PTI Bonn und regional die Schulreferate und die Bezirksbeauftragten Bildungsangebote für RU-Lehrkräfte. Seit 75 Jahren ist kirchliche Bildungsarbeit in den Schulreferaten (Konsistorialakte Best. 1OB 002 Nr. 961und seit 54 Jahren im PTI Bonn (www.ekir.de/pti/dasinstitut/50-jahr-feier-pti-974.php) etabliert.

  • 6. Impuls: Die Begleitung von ev. RU-Lehrkräften braucht identifizierbare Orte. Diese zu etablieren, zu pflegen, zu beleben und finanziell, personell und ideell zu unterstützen ist bleibende zukünftige Aufgabe der EkiR.

2.4 Vokationen von RU Lehrkräften in der EKiR

Die Unterstützung und Begleitung der RU-Lehrkräfte muss aufgrund der enormen Bedeutung des Religionsunterrichts (nicht nur) im Hinblick auf das zukunftsweisende Gespräch mit konfessionslosen Menschen ein wichtiges Grundanliegen der EKiR sein und bleiben. Im PTI Bonn wurden zwischen 2016 und 2019 953 Lehrkräfte für ev. Religionsunterricht voziert und ihnen die kirchliche Bevollmächtigung für den Religionsunterricht erteilt. Davon waren 69% bei ihrer Vokation in ihren 30er Jahren, 17% in ihren 20er Jahren und 14% über 40 Jahre alt. 84% der Vozierten sind weiblich, 16% männlich und unter 1% ordnet sich keinem dieser beiden Geschlechter zu. (Die gesammelten Daten wurden erstmalig aufgrund dieses Beitrags von der Verfasserin ausgewertet.) Die Vokationswochen erreichen die Nachwuchslehrer*innen in den Schulen und haben drei Stränge: Die Bekanntmachung der Angebote des PTIs Bonn als Begleitung, Unterstützung und Diskursort für Lehrkräfte, die gemeinsame Erarbeitung eines Vokationsgottesdienstes und ein theologisches, existentielles oder (religions-) pädagogisches Sachthema.

  • 7. Impuls: Neben der bisher erfolgten explizit ökumenischen und interreligiösen Ausrichtungen von Vokationstagungen im PTI wäre wünschenswert zusätzlich im Sinne der „Dreisprachigkeit“ des Grundlagenpapiers die wachsende Menge konfessionsloser Schüler*innen im Unterricht fokussiert bei zukünftigen Vokationstagungen in den Blick zu nehmen.

3 Außerunterrichtliches Handeln in Schulen im Gebiet der EKiR

Das Bildungshandeln der EkiR hat als zwei Bereiche außerunterrichtlichen Handelns besonders Schulgottesdienste und die Schulseelsorge im Blick und bietet ideelle und finanzielle Unterstützung. Der Grundlagentext weist den „sogenannten neuen Kasualien“ wie z.B. Gottesdienste zum Schulanfang eine zukunftsweisende Bedeutung zu (EKD Konfessionslosigkeit, 2020, 129). „Sie können helfen, dass Lernende und Lehrende in ihrer Suche nach sinnerfüllter Gestaltung des Lebens einen erfahrungsgestützten Zugang zum christlichen Glauben gewinnen. Um dieses Potential sichtbar zu machen, müssen solche Formen, weit mehr als bisher geschehen, als Teil kirchlichen Lebens wahrgenommen und unterstützt werden“. (EKD Konfessionslosigkeit, 2020, 128)

3.1 Schulgottesdienste mit konfessionslosen Schüler*innen

Im Bereich der Gottesdienste mit explizit Kinder und Jugendlichen als Adressat*innen waren 2018 insgesamt 1.754 (6%) Jugendgottesdienste sowohl an Sonn- und Feiertagen wie auch an Werktagen, 12.956 (41%) Kindergottesdienste und 16.919 (53%) „Schul- und Schülergottesdienste“. Diese Zahlen der EKiR sind aussagekräftig und zeigen, dass die Schulgottesdienste dominieren, bei denen davon auszugehen ist, dass hier der Anteil konfessionsloser Kinder und Jugendlicher deutlich höher ist als bei Jugend- und Kindergottesdiensten im Gemeindekontext der EKiR. Die drei evangelischen Landeskirchen im Gebiet von NRW (EKiR, EKvW, LLK) konzipieren seit 2015 (Beginn der Kooperation mit Eliport (Evangelisches Literaturportal e.V.)) gemeinsam kostenfrei bestellbares Material für Schulgottesdienste für die Einschulung in den Grundschulen und seit 2016 auch für den Beginn an den weiterführenden Schulen in den Sekundarstufen I. Das Projekt „Unterwegs in Gottes Welt“ (www.unterwegs-in-gottes-welt.de) erreichte 2019 insgesamt über 35.000 Schüler*innen und sogar in der Coronapandemie 2020 wurde das neu konzipierte Material für die Sek. I vollständig abgerufen und erreichte über 30.000 Schüler*innen in Schulgottesdiensten zu Schuljahresbeginn. Seit kurzer Zeit können die Materialien auch von Lehrkräften bezogen werden, die im Gebiet der EKiR ihren Dienstort außerhalb von NRW haben. Die Ausweitung der Projektidee könnte sich zusätzlich zum geografischen Raum auf weitere Schwellensituationen in individuellen Schülerbiografien beziehen. Als „neue Kasualie“ hat der Grundlagentext neben Schulgottesdiensten zum Schulanfang auch den Schulabschluss im Fokus (EKD Konfessionslosigkeit, 2020, 129).  

  • 8. Impuls: Es wäre wünschenswert, weitere Schwellensituationen in den individuellen Schüler- (und auch Lehrkräfte-)biografien als Kontaktflächen zwischen EKiR und (nicht nur) Konfessionslosen zu bedenken. Religiöse Schulfeiern zu Schulentlassungen könnten erweiternd in den Fokus der Projektidee „Unterwegs in Gottes Welt“ geraten.

3.2 Arbeit mit Konfessionslosen im Bereich der Schulseelsorge im Gebiet der EKiR

„In den Mittelpunkt der Überlegungen rücken somit Aufgaben und Chancen religiöser Bildung und kirchlichen Handelns in einem zunehmend von Konfessionslosigkeit geprägten Kontext und im Umgang mit Menschen, die ihr Leben ohne Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft führen und deuten.“ (EKD Konfessionslosigkeit, 2020, 19f.) Im schulischen Bereich rückt die Schulseelsorge in den Fokus als die „Möglichkeit, evangelische Kirche und Konfessionslose in Kontakt zu bringen“ (EKD Konfessionslosigkeit, 2020, 46) mit ihren Angeboten von u.a. religiösen Schulfeiern, religiösen und seelsorgerischen Angeboten für Schüler*innen und Lehrkräfte (Schulseelsorge Werkbuch I, 2019). Die Seelsorge in der Schule ist „nicht von vornherein pädagogisch bestimmt“ und ist als ein möglicher „Lernort für die Identifikation von religioider Themen und Fragen (Georg Simmel)“ (EKD Konfessionslosigkeit, 2020, 118) anzusehen. Die Landessynode der EKiR hat 2015 beschlossen, den Ausbau der Schulseelsorge an staatlichen Schulen mit jährlich 250.000€ zu fördern. Von diesem Beitrag werden eine Fachstelle Schulseelsorge beim PTI Bonn finanziert und Mittel für Schulseelsorgeprojekte in den Kirchenkreisen bereitgestellt (KABl. Nr. 5 vom 15.05.2018). Eine Qualifizierungsmaßnahme zur Schulseelsorgerin/zum Schulseelsorger für v.a. RU-Lehrkräfte und Pfarrer*innen im Schulbetrieb wird von der Fachstelle Schulseelsorge inhaltlich konzipiert und mit der landeskirchlichen Abteilung für schulische Bildung gemeinsam verantwortet (Positionspapier Ev. Schulseelsorge an staatl. Schulen, 01.02.2018).

  • 9. Impuls: Es wäre wünschenswert, die Fachstelle Schulseelsorge dauerhaft in der EKiR im PTI zu etablieren, um damit eine wichtige Kontaktfläche zwischen EKiR und (nicht nur) konfessionslosen Schüler*innen, Lehrkräften und Eltern auszubauen.

3.3 Kulturelle Bildungsarbeit der EKiR

„Zur Schärfung der Argumentation und zum Verstehen geistesgeschichtlicher Hintergründe von Konfessionslosigkeit“ sollten „lebensweltliche Ausdrucksformen und Selbstdeutungen Konfessionsloser“ verstärkt in den Blick geraten, „solche, die in literarischer Form, etwa in (Auto-) Biografien oder Belletristik, oder solche, die […] im Medium der Kunst [und (Pop)kultur M. K.] zur Darstellung kommen.“ (EKD Konfessionslosigkeit, 2020, 68) Das Fort-, Aus- und Weiterbildungsangebot der EKiR eröffnet vielfältige Diskurse im Bereich der Ästhetischen Bildung. Exemplarisch hervorzuheben ist die Bildungsarbeit des PTI Bonns im Bereich der Kurzfilmtage, die seit Jahrzehnten in einen Dialog mit oftmals konfessionslosen Regisseur*innen tritt (PTI Arbeitsbereich Medienpädagogik).

  • 10. Impuls: Es wäre wünschenswert, die Kulturarbeit des PTIs weiter zu pflegen und verstärkt auf nicht-kirchliche Kooperationspartner*innen zuzugehen, um den Dialog mit (nicht nur) Konfessionslosen zu fördern.

4 Zusammenfassung

Der EKD-Grundlagentext betont die Größe der Herausforderung durch die „sogenannte Konfessionslosigkeit“, die eine „noch größere Herausforderung [darstelle] als der religiöse Pluralismus“ (EKD Konfessionslosigkeit, 2020, 5). Angesichts dieser Größe der Herausforderung ist kirchliches (Bildungs-)handeln in diesem Kontext in allen einzelnen Landeskirchen unumgänglich.  Die Schrift beschreibt eine dreischrittige notwendige Fokussierung in diesem Prozess: „Beschreibung, Analyse und Verstehensbemühung“ (EKD Konfessionslosigkeit, 2020, 78). Die Impulse 1 bis 5 der zehn angeführten Impulse für kirchliches Bildungshandeln in der EKiR zeigen deutlich, dass eine detaillierte empirische Erfassung von konfessionslosen Menschen im Bildungsbereich allen weiteren Überlegungen vorausgehen muss, um überhaupt zu weiterführenden Analysen und Verstehensbemühungen zu gelangen und konkrete Orte und Situationen innerhalb der EKiR als „Kontaktflächen“ zu Konfessionslosen identifizieren zu können. Darauf aufbauend bieten die Impulse 6 bis 10 Konkretionen für kirchliches Bildungshandeln unter dieser herausfordernden Perspektive im PTI Bonn als religionspädagogisches Institut der EKiR. Verschiedene Bereiche kirchlichen Bildungshandelns und religiöser Bildung (Elementarpädagogik, Konfirmandinnen-Arbeit, Religionsunterricht in allen Schulformen, Schulseelsorge, (inklusive) Gemeindepädagogik, Ästhetische Bildung) werden unter einem Dach gebündelt und bieten diverse Blicke auf konfessionslose Menschen in verschiedenen Kontexten. Die Schließung des gegenwärtigen Veranstaltungshauses des PTI Bonns als einem gewachsenen Bildungsortes (ab Sommer 2021 ist die Fortführung der PTI-Arbeit in verschiedenen Häusern in der Bonner Region angesiedelt) und die Zerstreuung des ‚einen Daches‘, unter dem „Begegnung und Auseinandersetzung mit Konfessionslosigkeit Raum gegeben wird“ durch Diskursangebote und Veranstaltungen in den aufgeführten Arbeitsbereichen steht den Ausführungen des Grundlagentextes konträr gegenüber.

Literaturverzeichnis

EKiR Webseiten mit Datenmaterial zu kirchlichem Leben und Amtshandlungen, Kirchenmitgliedschaften und dem PTI Bonn:

www.ekir.de/www/ueber-uns/gemeindeglieder-und-bevoelkerung-1938.php;

www2.ekir.de/ueber-uns/statistik/kirchliches-leben-amtshandlungen;

www.ekir.de/www/ueber-uns/kirchliches-leben-amtshandlungen-1956.php (Konfirmationen);

www.ekir.de/www/downloads/Tab05-2020.pdf (Taufen);

www.ekir.de/www/downloads/Tab14-2020.pdf (Kindergärten);

www.ekir.de/www/downloads/Tab06-2020.pdf  (Gottesdienste);

www.ekir.de/pti/dasinstitut/sabine-lindemeyer-863.php (Schulseelsorge);

www.ekir.de/pti/Downloads/Positionspapier_Ev_Schulseelsorge_an_staatl_Schulen_01_02_2018.pdf

[alle abgerufen am 11.01.2021]

Evangelische Kirche in Deutschland (Hg.): Kinder in die Mitte! Evangelische Kindertageseinrichtungen: Bildung von Anfang an. Eine Handreichung des Rates der EKD, Leipzig 2020.

Evangelische Kirche in Deutschland (Hg.): Religiöse Bildung angesichts von Konfessionslosigkeit. Aufgaben und Chancen. Ein Grundlagentext der Kammer der EKD für Bildung und Erziehung, Kinder und Jugend, Leipzig 2020.

Evangelische Schulseelsorge Rheinland, Westfalen, Lippe (Hg.): Schulseelsorge Werkbuch 1. Ein Beitrag der Evangelischen Kirche zur Schulkultur, Düsseldorf 2019.

FOWID Webseite: www.fowid.de/meldung/religionszugehoerigkeiten-2019 [abgerufen am 15.01.2021].


apl. Prof. Dr. Marion Keuchen
leitet den Arbeitsbereich Religionsunterricht Sek. I/II am Pädagogisch-Theologischen Institut (PTI) der EKiR, ist außerplanmäßige Professorin für ev. Religionspädagogik an der Universität Paderborn und Lehrbeauftragte an der Universität Koblenz.

  1. Zusätzlich zu den 16.415 Konfirmand*innen wurden 2019 in der EKiR 374 Jugendliche erfasst, die sich statt der Konfirmation am Konfirmationstag taufen ließen. Nicht erfasst sind hier diejenigen, die sich in der Konfirmationszeit haben taufen lassen, zum Teil nach dem 14. Geburtstag. Die Altersgrenze 14. Lebensjahr (Religionsmündigkeit) ist zur Wahrnehmung unterschiedlicher Gruppen nur bedingt sinnvoll, will man unterscheiden, wer sich als Jugendlicher im Rahmen der Konfirmationszeit oder später taufen ließ. Für die Analyse von Konfessionslosigkeit wäre diese Unterscheidung wichtig.

  2. Vgl. Angaben vom Dezernat für kirchliche Schulen der EKiR. Dank an Ursula Kahnert und Sascha Flüchter. Stand vom 15.01.2021. Ältere Zahlen, öffentlich einsehbar: www2.ekir.de/inhalt/kirchliche-schulen-jugendarbeit-gemeindebuechereien/ (Stand vom 15.10.2020) Fälschlicherweise ist die Gesamtzahl der Schulen hier mit 12 angegeben.

  3. Für die Sammlung der Daten Dank an Heike Söll und Patricia Heeck.

  4. 68 RU-Stunden von evangelischen Lehrkräften fanden an Förderschulen BK, 61 an Weiterbildungskollegs, 33 an Gemeinschaftsschulen und 8 an PRIMUS Schulen statt. (Datenmaterial aus dem Kirchendatensatz, Schuljahr 2019/2020.)

  5. Kath. und ev. Religionsunterricht im Vergleich: Im Gebiet der beiden Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln wurden im Schuljahr insgesamt 41.086 Stunden RU (54%) von katholischen Lehrkräften erteilt und in diesen beiden Regierungsbezirken 35.490 Stunden (46%) von evangelischen Lehrkräften.